Bedingungen Mietwagen
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Mietwagenangebote

Alle Anmietungen unterliegen den im Mietvertrag festgelegten Bedingungen sowie dem Ermessen von SRC Rent Car hinsichtlich der Fahreignung und Zuverlässigkeit des Kunden. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten 22% Mehrwertsteuer.
Alter des Fahrers
Für Autogruppen: A - A1 - B - B1 - C - D - E - F muss das Alter des Fahrers zwischen 24 und 75 Jahren liegen, für Autogruppen: H - L - M - N - Q - R - S - T - V muss das Alter des Fahrers zwischen 25 und 75 Jahren liegen. Ausnahmen sind jedoch durch die Zahlung des „Alter Supplement“ erlaubt.
Führerschein
Ein gültiger Führerschein, Kategorie B, wird dem Fahrer zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags vorgelegt. Der Führerschein muss leserlich sein, europäische Zeichen tragen und muss mindestens sechs Monate vor Mietbeginn ausgestellt worden sein. Fotokopien oder Ersatzblätter der Lizenz können nicht akzeptiert werden.
Ausweisdokument
Bei der Übergabe des Mietvertrags muss der Fahrer des Fahrzeugs einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Wir akzeptieren keine Fotokopien oder Ersatzblätter.
Die Preise beinhalten:
MwSt. 22%
Pannenhilfe 24 Stunden am Tag
R.C.A. Versicherung
Steuern und Gebühren
Telefonische Unterstützung
Unbegrenzte Kilometerzahl
Der Basistarif sieht keine Reduzierung oder Ausschluss der Haftung des Kunden im Falle von Schäden, versuchtem Diebstahl, teilweisem oder vollständigem Diebstahl oder Brand des Mietfahrzeugs vor, unabhängig vom Grund. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter den vollen Schadenersatz zu leisten oder, im Falle von Diebstahl oder Brand, den vollen Fahrzeugwert gemäß der Eurotax-Gelb-Liste zu erstatten
Die angeforderte und gebuchte Fahrzeuggruppe wird dem Kunden immer zugestellt. Wenn sie jedoch aufgrund höherer Gewalt nicht verfügbar ist, wird sie durch eine höhere Kategorie ersetzt.
SRC Rent Car gewährt keine Rückerstattung, wenn der Kunde einen Teil der Mietzeit nicht nutzt.
Kreditkarte
Der Fahrer muss bei der Unterzeichnung des Mietvertrages eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte vorlegen. Für die Zahlung der Miete und der Kaution werden die wichtigsten Kreditkarten akzeptiert: Mastercard, Visa, JCB, American Express und Discover. Die Verwendung von Firmenkreditkarten oder solchen auf den Namen Dritter ist nur gegen Vorlage einer besonderen Vollmacht und einer Kopie des Personalausweises des Karteninhabers möglich.
Debit- und Prepaid-Karte
Es ist möglich, die Miete mit den gängigen Prepaid-Karten (Visa Electron und Postepay) oder mit Nominativ-Debitkarten (Maestro, Mastercard Debit, V-Pay und Visa Debit) zu bezahlen. Möglicherweise müssen Sie auch das bestätigte Rückflugticket und den Hotelgutschein vorzeigen. SRC Rent Car behält sich das Recht vor, die Vermietung bei fehlender oder unzureichender Qualifikation des Kunden nicht durchzuführen.
Banküberweisung und Bargeld
Es besteht auch die Möglichkeit, die Miete per Banküberweisung oder in bar zu bezahlen. Die Überweisung muss mindestens 1 Werktag vor Mietbeginn bei SRC Rent Car eingegangen sein. Möglicherweise müssen Sie auch das bestätigte Rückflugticket und den Hotelgutschein vorzeigen. SRC Rent Car behält sich das Recht vor, die Vermietung bei fehlender oder unzureichender Qualifikation des Kunden nicht durchzuführen.
Mietgarantie
Bei Vertragsunterzeichnung wird immer die Hinterlegung einer Kaution als Garantie für die Miete erwartet. Die Höhe der Kaution variiert je nach Fahrzeugkategorie, gewählter Tarifformel und ggf. abgeschlossenem Versicherungsschutz. Die Kaution kann mit Vorautorisierung auf den wichtigsten Finanzkreditkarten Mastercard, Visa, JCB, American Express und Discover freigegeben werden. Bei der Vorautorisierung der Karte handelt es sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine vorübergehende Blockierung eines bestimmten Betrags. Der Betrag wird vom Kreditlimit der Karte abgezogen, aber nicht verrechnet, sodass keinerlei Bankbewegungen entstehen das Girokonto. Die Kreditkartenpflicht ist für die folgenden Fahrzeugkategorien nicht obligatorisch: A - A1 - B - B1 - C - D - E - F - N. Für die Anmietung dieser Kategorien ist es tatsächlich möglich, mit Prepaid-Karten im Voraus eine Kaution zu hinterlegen (Visa Electron und Postepay) oder mit benannten Debitkarten (Maestro, Mastercard Debit, V-Pay und Visa Debit).
Zeiten und Modalitäten für die Rückgabe der Kaution
Wenn die Kaution durch eine Vorautorisierung auf Papier ausgestellt wurde, erlischt die Sperre automatisch innerhalb von 21 Tagen ab dem Datum der Transaktion, jedoch wird SRC Rent Car die Freigabe der Vorautorisierung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Datum anfordern Abschluss des Mietvertrages. Die Erholungszeiten der Obergrenze hängen von dem Bankenkreislauf ab, zu dem sie gehört. Wenn die Kaution mit einer Geldautomaten- oder Debitkarte ausgestellt wurde, veranlasst SRC Rent Car die Stornierung der Transaktion oder eine Banküberweisung innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Mietvertrags. In Bezug auf die Stornierung hängt das Gutschriftsdatum des Betrags von dem Bankenkreis ab, zu dem er gehört.
Im Schadensfall
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, versuchten Diebstahls, teilweisen Diebstahls oder Schadens im Allgemeinen wird SRC Rent Car die Kaution bis zur Quantifizierung des Schadens oder des Ergebnisses des Unfalls erheben oder einziehen. Hat der Kunde bei der Unterzeichnung des Mietvertrages nicht den vollen Selbstbehaltsbetrag gegen ihn geltend gemacht, so ist er verpflichtet, nach Feststellung des für die Rückgabe des Fahrzeugs nachteiligen Ereignisses diesen Betrag bis zu seiner maximalen Haftung aufzustocken.
R. C. A. Versicherung
Alle Fahrzeuge von SRC Rent Car sind für eine Haftpflicht gegenüber Dritten (R.C.A.) mit einem Höchstbetrag von € 26.000.000,00 versichert.
Basic Schutz
Reduzierung der Haftung des Kunden im Falle von Karosserieschäden infolge von Unfällen, Kollisionen, versuchten Diebstählen, Teil- und Totaldiebstahl oder Brand des gemieteten Fahrzeugs. Wenn angefordert und unterschrieben, reduziert es die Haftung des Kunden im Falle von Schäden, Diebstahl und Brand auf die Höhe eines Selbstbehalts, der je nach Gruppe des gemieteten Fahrzeugs variiert:
Auto-gruppen: A - A1 - B - B1 Selbstbeteiligung bei Schäden € 1.200,00
Auto-gruppen: C - D - E - F Selbstbeteiligung bei Schäden € 1.500,00
Auto-gruppen: H - L - M - N Selbstbeteiligung bei Schäden € 1.700,00
Auto-gruppen: Q - R - S Selbstbeteiligung bei Schäden € 1.900,00
Auto-gruppen: T Selbstbeteiligung bei Schäden € 2.500,00
Minivan Gruppe V Selbstbeteiligung bei Schäden € 2.000,00
Auto-gruppen: A - A1 - B - B1 Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 1.700,00
Auto-gruppen: C - D - E - F Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 1.900,00
Auto-gruppen: H - L - M - N Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 2.200,00
Auto-gruppen: Q - R - S Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 2.400,00
Auto-gruppen: T Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 3.500,00
Minivan Gruppe V Selbstbehalt bei Diebstahl und Feuer € 2.500,00
Diese Haftungsreduktionsklausel umfasst daher nicht und schließt in jedem Fall Schäden aus, die durch falsches Tanken, Naturkatastrophen, Vandalismus, Schäden an mechanischen Teilen, Polsterung, Fahrgastzelle, Fenstern, Reifen, Felgen, der Unterseite des Fahrzeugs, durch Vegetation verursachte Schäden sowie den Verlust von Dokumenten, Schlüsseln und Kennzeichen des Fahrzeugs. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, den Vermieter für den vollen Schadenbetrag zu entschädigen. Der Kunde verliert alle Vorteile der Haftungsreduktionsklausel bei Fahrlässigkeit, Betrug oder grober Fahrlässigkeit gemäß Artikel 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei unterlassener Rückgabe der Fahrzeugschlüssel und im Falle eines Diebstahls bei unterlassener Übergabe der bei den zuständigen Polizeibehörden eingereichten Anzeige an SRC Rent Car. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, SRC Rent Car für alle dem Fahrzeug verursachten Schäden oder im Falle eines Diebstahls den vollen Wert des Fahrzeugs gemäß der Eurotax-Gelben Liste zu zahlen. In jedem Fall von Schaden, Teil- und Totaldiebstahl oder Brand.
Regular Schutz
Reduzierung der Haftung des Kunden bei Schäden an der Karosserie, verursacht durch Unfälle, Schadensfälle, versuchte Diebstähle, Teil- oder Totalschäden oder Brand des Mietfahrzeugs. Wenn diese Option gewählt und unterschrieben wird, reduziert sie die Haftung des Kunden bei Schäden, Diebstahl oder Brand auf 300,00 €. Diese Haftungsbeschränkung beinhaltet nicht und schließt ausdrücklich aus: Schäden durch falsches Tanken, Naturkatastrophen, Vandalismus, Schäden an mechanischen Teilen, Polsterung, Innenraum, Scheiben, Reifen, Felgen, Unterboden des Fahrzeugs, Schäden durch Vegetation sowie Verlust von Dokumenten, Schlüsseln oder Nummernschildern. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter den vollen Schadenersatz zu leisten. Im Falle eines Diebstahls oder Brandes in der Region Kampanien, unabhängig vom Ausgangspunkt der Anmietung, reduziert diese Klausel die Haftung des Kunden auf 50 % der Selbstbeteiligung für Diebstahl/Brand laut „BASIS-Schutz“. Der Kunde verliert jeden Anspruch auf Haftungsreduzierung, wenn Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 BGB vorliegt, bei Nichtrückgabe der Fahrzeugschlüssel oder, im Falle eines Diebstahls, bei Nichtvorlage der Anzeige bei SRC Rent Car. In solchen Fällen ist der Kunde verpflichtet, jeden Schaden vollständig zu ersetzen oder im Falle eines Diebstahls den vollen Fahrzeugwert laut Eurotax-Gelb-Liste zu bezahlen. In jedem Fall eines Schadens, Teil- oder Totalschadens oder Brandes muss der Kunde außerdem 90,00 € für die Schadensbearbeitung zahlen. Die Kosten sind täglich und abhängig von der Fahrzeugklasse.
Premium Schutz
Haftungsausschluss des Kunden im Falle von Schäden an der Karosserie, den Fenstern, den Reifen, Vandalismus und dem Innenraum des gemieteten Fahrzeugs infolge von Unfällen, Schäden, versuchten Diebstählen, teilweisen oder vollständigen Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs. Wird es angefordert und unterzeichnet, reduziert es den Selbstbehalt für Schäden, Diebstahl und Brand auf 0,00 €. Diese Haftungsausschlussklausel umfasst daher keine Schäden, die aus falschem Tanken, Naturkatastrophen, Schäden an mechanischen Teilen, der Innenausstattung, dem Unterboden des Fahrzeugs, durch Vegetation verursachte Schäden sowie den Verlust von Dokumenten, Schlüsseln und Kennzeichen des Fahrzeugs resultieren. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, den Vermieter für den gesamten Schadensbetrag zu entschädigen. Im Falle von Diebstahl oder Brand in der Region Kampanien, unabhängig von der Mietstation, reduziert die oben genannte Klausel die Haftung des Kunden auf 50 % des Diebstahl-Selbstbehalts, der in der „BASIC Protection“ enthalten ist. Der Kunde verliert jedoch alle Vorteile der Haftungsausschlussklausel im Falle von Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß § 1229 BGB, wenn er die Fahrzeugschlüssel nicht zurückgibt und im Falle eines Diebstahls, wenn er SRC Rent Car nicht die bei den zuständigen Polizeibehörden eingereichte Anzeige übergibt. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, SRC Rent Car für jeden Schaden am Fahrzeug zu entschädigen oder im Falle eines Diebstahls den gesamten Fahrzeugwert gemäß der Eurotax-Gelb-Liste an SRC Rent Car zu zahlen. Die Kosten sind täglich und variieren je nach gemietetem Fahrzeugtyp.
Fahrerschutz
Persönlicher Versicherungsschutz im Falle eines passiven Unfalls für den Fahrer und jede andere im Mietvertrag autorisierte Person, die beim Fahren des identifizierten Fahrzeugs verletzt wird, mit einer maximalen Entschädigung von 2.000,00 € für medizinische Kosten. Als Unfall gilt ein Ereignis, das auf eine zufällige, gewaltsame und äußere Ursache zurückzuführen ist und einen objektiv nachweisbaren Körperschaden verursacht. Der Schutz gilt nur, wenn der Fahrer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist.
Vandalismusschutz
Politik des Ausschlusses der Haftung für direkte Sachschäden am Fahrzeug als Folge der Unruhen, Streiks, Terrorakte und Vandalismus mit Ausnahme des durch das Fahrzeug und das Zubehör während oder als Folge des anschließenden Umlaufs gelitten, wenn das Ereignis eintritt. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Kristall schutz
Ausschlusspolitik Verantwortung für den Austausch oder die Reparatur der Scheiben als Folge des Bruches der gleichen durch versehentliche oder gegenüber Dritten, wenn das Ereignis nicht beanspruchbar mit anderen Sicherheits bereits in der Richtlinie vorgesehen. Die Garantie gilt ausschließlich für folgende Fenster: Windschutzscheibe, Heckscheibe und Seitenscheiben. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Reifenschutz
Haftungsausschluss für Reifenschäden aufgrund des Umlaufs des Mietfahrzeugs. Das Abonnieren des Dienstes beinhaltet die Erstattung der zuvor von SRC Rent Car genehmigten Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Reifen an den Kunden, nachweisbar durch eine reguläre, an SRC Rent Car ausgestellte Rechnung. Der Service sieht keine sofortige Reparatur des Fahrzeugs vor, sondern hängt von der Verfügbarkeit des für die Reparatur des Fahrzeugs zuständigen Lieferanten ab. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Innenschutz
Haftungsausschluss für Unfallschäden im Fahrgastraum des Mietwagens. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Schutz der mechanischen Teile
Haftungsausschluss für Unfallschäden an den mechanischen Teilen des Mietwagens. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Als Beispiel und nicht erschöpfend wollen wir Fälle von Fahrlässigkeit, Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit definieren, die Bedingungen, unter denen der Mieter das Ausmaß des Schadens durch Nichtmitteilung von Warnleuchten oder Anomalien an den Vermieter erhöht hat während des Marschierens und/oder Schäden, die durch unverantwortliches erzwungenes Marschieren verschlimmert wurden. Darüber hinaus deckt diese Garantie keine Schäden ab, die durch falsches Tanken, kontaminierten Kraftstoff, gefrorenen Kraftstoff, alle Kosten im Zusammenhang mit der Bergung des Fahrzeugs und die Kosten für das erneute Einfüllen von neuem Kraftstoff nach der Reparatur des Fahrzeugs entstehen. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Schutz vor atmosphärischen Ereignissen
Haftungsausschluss für Schäden am Auto infolge Hagel, Tornados, Stürme, Orkane, Erdrutsche, Erdrutsche, Überschwemmungen, Lawinen, Lawinen und Überschwemmungen. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Kosten sind täglich und variieren je nach Fahrzeuggruppe.
Fehlbetankungsschutz
Haftungsausschluss für Schäden, die durch versehentliches Fehlbetanken des Mietwagens entstehen, verunreinigter oder gefrorener Kraftstoff. In jedem Fall verliert der Kunde alle Schutzrechte bei Fahrlässigkeit, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des Bürgerlichen Gesetzbuches. In jedem Fall deckt der Schutz keine Kosten für die Fahrzeugbergung und die Kosten für das Auftanken nach der Fahrzeugreparatur.
Extra Dienstleistungen
Satellitennavigation: € 10,00/Tag von 1 bis 7 Tagen, € 7,00/Tag von 8 bis 14 Tagen, € 126,00/Miete über 14 Tage
Sitzerhöhung für Kinder (15/36 Kg von 8 bis 12 Jahren): € 25,00/Miete
Kindersitz (9/18 kg von 1 bis 3 Jahren): € 45,00/Miete
Babysitz (0/13 Kg von 0 bis 12 Monate): € 60,00/Miete
Schneeketten: € 50,00/Miete
Handyhalterung fürs Auto: € 10,00/Miete
Premium-Pannenhilfe
Im Falle eines Verkehrsunfalls, einer Reifenpanne, eines Reifenschadens, einer Panne, eines Diebstahls, eines Brandes oder eines Schadens im Allgemeinen bietet der in der Miete kostenlos enthaltene 24-Stunden-Pannendienst Hilfe und Bergung des Fahrzeugs, nicht jedoch die Beförderung von Passagieren. Der Kauf dieses Dienstes garantiert dem Kunden jedoch die Erstattung der zuvor von SRC Rent Car genehmigten Transportkosten (Taxi, Bus oder Bahn), die für die Rückfahrt aller Personen an Bord des Fahrzeugs zu ihrem Wohnort, Hotel oder der nächstgelegenen SRC-Vermietungsstation anfallen in Fällen, in denen ein Ersatzwagen bereitgestellt wird.
Full Prepaid-Kraftstoff
Mit dem Kauf dieses Services hat der Kunde die Möglichkeit, das Fahrzeug ohne Betankung und ohne zusätzliche Kosten zurückzugeben. Einer der vielen Vorteile des Kaufs dieses Service besteht darin, den Kraftstoffpreis (zu Preisen über dem Schreibtisch verkauft) zu blockieren und keine Betankungsgebühr zu erheben. Die Kosten variieren je nach Automodell.
Überstunden abziehen
Die Abhebung des Wagens nach der Büroschlusszeit ist in den meisten SRC Rent Car Agenturen erlaubt. Eventuelle Anfragen müssen im Voraus mit dem Büro vereinbart werden. Die Kosten betragen €50,00, wenn das Fahrzeug vor Mitternacht abgeholt wird. Wenn die Abholung nach Mitternacht erfolgt, beträgt der Aufpreis € 70,00. Es ist nicht erlaubt, das Auto nach 01:00 Uhr abzuholen.
Zusätzlicher Treiber
Für jeden weiteren Fahrer wird der für den Mietvertrag verantwortliche Person ein Zuschlag von € 7,00 pro Tag berechnet.
Lieferung und/oder Wiederherstellung
Es ist möglich, die Lieferung oder die Wiederaufnahme des Fahrzeugs an einem anderen Ort als die Mietstationen von SRC Rent Car zu einem Preis von € 50,00 im Stadtgebiet im Vergleich zum nächstgelegenen Büro von SRC Rent Car zu arrangieren. Die Lieferung und Rücknahme des Autos kostet € 80,00.
Total Geld zurück garantiert
Durch den Kauf dieses Service hat der Kunde im Falle einer Stornierung Anspruch auf Rückerstattung des gesamten im Voraus bezahlten Reservierungsbetrags. Eine Stornierung kann bis zu 6 Stunden vor Abholung des Autos beantragt werden.
Auslandsreise
Der Dienst ermöglicht es dem Fahrzeug, gemäß den unterzeichneten Vertragsbedingungen nicht nur in Italien, sondern auch in Spanien, Frankreich, der Schweiz, Lichtenstein, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und San Marino zu fahren.
Alle Extras sind in unseren Büros erhältlich und können bei der Buchung oder direkt am Schalter angefordert werden.
Änderungen bei Prepaid-Reservierungen können vom Kunden kostenlos vorgenommen werden. Die Änderung der Reservierung kann sich auf die Preise (steigend oder fallend) unter Berücksichtigung der verschiedenen Eigenschaften der Vermietung auswirken. Wenn der Kunde seine Reservierung ändert und die Anzahl der Mietwagenservices höher ist als der vorausbezahlte Betrag, wird dem Kunden die entsprechende Differenz gemäß den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen in Rechnung gestellt. Wenn der Kunde die vorausbezahlte Reservierung ändert und der Betrag der neuen Buchung geringer ist als der vorausbezahlte Betrag, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Wenn der Kunde die Stornierung der vorausbezahlten Reservierung bis zu 3 Tage vor dem Datum der Abholung des Fahrzeugs verlangt, wird eine Strafe in Höhe von 30% des Gesamtbetrags der Reservierung fällig. Der Stornierungsantrag muss durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Anhängen eines Ausweises eingereicht werden. Wenn der Kunde die Buchung innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag der Abholung storniert, wird der gesamte Buchungsbetrag als Strafe einbehalten.
Von Fahrzeuggruppen H - L - M - Q - R - S - T - V es erfolgt keine Erstattung, wenn der Kunde keine Kreditkarte in seinem Namen als Garantie für die Anmietung zur Verfügung stellt. Allerdings wird, vorbehaltlich Verfügbarkeit, ein Fahrzeug der niedrigeren Kategorie angeboten erfordert nicht die Verwendung einer Kreditkarte als Garantie.
SRC Rent Car gewährt keine Rückerstattung, wenn der Kunde das Fahrzeug am Mietbeginndatum nicht abholt und zuvor nicht die Stornierung der vorausbezahlten Reservierung in der oben angegebenen Weise beantragt hat. Im Falle einer Verspätung und ohne Mitteilung des Kunden garantiert SRC Rent Car die Lieferung des Autos bis zu 6 Stunden nach dem Zeitpunkt der Stornierung der Reservierung, aber auf jeden Fall innerhalb der Büroschlusszeit.
Wenn der gewählte Tarif die Zahlung des Mietpreises bei der Ankunft, innerhalb von 3 Tagen nach der Buchungsbestätigung und in jedem Fall 3 Tage vor der Abholung des Fahrzeugs vorsieht, müssen Sie eine Kredit-, Debit- oder Prepaid-Karte vorlegen, um die Buchung zu garantieren.Es werden keine Kosten im Voraus berechnet. Falls das gebuchte Fahrzeug nicht abgeholt wird oder die Reservierung innerhalb von 3 Tagen nach dem Abholdatum storniert wird, berechnen wir den ersten Miettag. Bei Nichterhalt des Formulars mit den Kartendaten sowie bei fehlender Mitteilung des Kunden kann SRC Rent Car die Reservierung ohne Vorankündigung stornieren.
Geldstrafen und Mautgebühren
Der Kunde verpflichtet sich, SRC Rent Car während der Mietdauer und für alle nicht bezahlten Straßenbenutzungsgebühren für Verstöße gegen das hohe Verkehrsaufkommen zu entschädigen. Der Kunde ist verpflichtet, SRC Rent Car 39,00 € als Erstattung der Bearbeitungskosten für jede erhaltene Geldbuße und für jede nicht bezahlte Maut zu zahlen. Die oben genannten Verwaltungskosten werden auch in dem Fall geschuldet, in dem der Fahrer die Geldbußen unter Einhaltung der Legitimitätsbedingungen und der anerkannten Rechtmäßigkeit durch gerichtliche Entscheidung festgesetzt hat.
Betankungsservice
SRC Rent Cars werden in Vermietung mit vollem Tank geliefert. Wenn das Fahrzeug nicht mit der gleichen Kraftstoffmenge kommt, werden die fehlenden Liter zusätzlich zu einem Auftankgebühr von € 25,00 berechnet.
Alterszuschlag
Fahrer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren sowie zwischen 76 und 85 Jahren können Fahrzeuge der Gruppen A - A1 -B - B1 - C -D - E - F nur gegen einen Aufpreis von 15,00 € pro Tag mieten. Fahrer im Alter zwischen 21 und 22 Jahren sowie zwischen 76 und 80 Jahren können Fahrzeuge der Gruppen A - A1 - B - B1 - C - D - E - F - H - L - M - N nur gegen Zahlung eines Zuschlags von 15,00 € pro Tag mieten. Fahrer ab 23 Jahren können gegen einen Aufpreis von 15,00 € pro Tag alle Fahrzeugkategorien mieten.
Kehre zu einer anderen Station zurück
Auf Anfrage und Genehmigung von SRC Rent Car ist es möglich, das Fahrzeug an einer anderen als der Abholstation zurückzugeben. Die Kosten variieren je nach aktueller Tarifformel und Rückgabestation.
Der Kunde verpflichtet sich, Übergabe des Fahrzeugs dessen Zustand und Ausstattung zusammen zu überprüfen und insbesondere zu überprüfen, ob das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, mit der im Mietvertrag angegebenen Ausstattung und frei von Schäden ist alle Waren oder Zusatzwaren und verpflichtet sich, diese im selben Zustand zurückzugeben, mit Ausnahme von Abnutzungserscheinungen, die der Mietdauer und der zurückgelegten Kilometerzahl entsprechen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, das vom Vermieter beauftragte Personal über jede Abweichung von den Angaben im Mietvertrag zu informieren und diese vor Abholung des Fahrzeugs in Gesprächen mit dem beauftragten Personal festzustellen. Anderenfalls ermächtigt der Kunde den Vermieter, alle bei Rückgabe des Fahrzeugs durch das zuständige Personal festgestellten Unstimmigkeiten in Bezug auf den Auslieferungszustand des Fahrzeugs in Rechnung zu stellen. Das betreffende Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank bereitgestellt, sofern im Mietvertrag nicht anders angegeben, und muss am Ende der Anmietung mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgegeben werden; Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für den fehlenden Kraftstoff zusätzlich zum Auftankzuschlag gemäß den im offiziellen Prospekt angegebenen Sätzen zu zahlen.
Ins Ausland reisen
Es ist nur erlaubt, das Fahrzeug nur in Italien zu fahren.
Wo parken
SRC Rent Car-Fahrzeuge haben keine Ausweise, um in die verkehrsberuhigten Bereiche (ZTL) der bewohnten Zentren zu gelangen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Pässe oder Tickets für das Parken in kostenpflichtigen Bereichen zu erhalten.
Pannenhilfe
Bei allen SRC Rent Car ist eine kostenlose 24-Stunden-Pannenhilfe direkt durch den Autohersteller oder durch die Versicherungspolice inbegriffen. Bei einem Verkehrsunfall, einem Reifenschaden, einer Panne, einem Diebstahl und Raub, einem Brand oder einem Schaden im Allgemeinen entsendet die Einsatzzentrale ein Einsatzfahrzeug, um die Ursache der Blockade vor Ort zu beheben, oder schleppt das Fahrzeug ab zur nächstgelegenen Werkstatt, die vom Hersteller autorisiert ist oder eine Vereinbarung mit der Einsatzzentrale oder mit SRC Rent Car hat. Im Falle einer Pannenhilfe an dem Tag oder der Uhrzeit, an dem die Werkstätten geschlossen sind, wird das Fahrzeug bis zur Wiedereröffnung in einem Depot gelagert. Für den Fall, dass die Panne des Fahrzeugs auf den Kunden zurückzuführen ist, ist SRC Rent Car nicht für die technische Ausfallzeit verantwortlich, die zur Wiederherstellung des Fahrzeugs erforderlich ist. Daher wird dem Kunden kein Rückerstattungsantrag in Höhe der nicht genutzten Miettage gewährt. Die Pannenhilfe sieht in keinem Fall die Beförderung der Passagiere des betreuten Fahrzeugs vor.
Im Falle eines Unfalls
Der Kunde verpflichtet, das CID-Formular zusammen mit der anderen Partei auszufüllen und innerhalb von 24 Stunden nach der Veranstaltung an die nächstgelegene Autovermietung von SRC Rent Car zu liefern. Im Falle eines passiven Vorfalls, Diebstahls, versuchten Diebstahls, teilweisen Diebstahls oder eines Schadensereignisses im Allgemeinen, muss der Kunde SRC Rent Car als Spesenmanagement € 90,00 zahlen. Im Falle eines Unfalls erfolgt keine Rückerstattung für die vom Kunden nicht in Anspruch genommene Mietdauer.
Im Falle von Diebstahl oder Feuer
Der Kunde ist verpflichtet, SRC Rent Car unverzüglich per Telefon und / oder E-Mail darüber zu informieren, was passiert ist. Wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeibehörde, von der er innerhalb von 24 Stunden eine Kopie des Berichts zur Übermittlung an die Mietstation erhält. Die Fahrzeugschlüssel und das Original der Diebstahlanzeige müssen bis zum Ende des Mietdatums bei SRC Rent Car abgegeben werden. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls oder Feuers erfolgt keine Rückerstattung für die vom Kunden nicht genutzte Mietdauer.
Ersatzwagen
SRC Rent Car übernimmt in keinem Schadensfall im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, einer Reifenpanne, einem Reifenschaden, einer Panne, einem Diebstahl oder Raub, einem Brand oder einem Schaden allgemein den Ersatz des Fahrzeugs durch ein anderes Fahrzeug. Sollte es dennoch zu einer Panne kommen, die nicht vom Kunden zu verantworten ist, sorgt SRC Rent Car, je nach Verfügbarkeit, für den Ersatz des Fahrzeuges mit Abholung durch den Kunden bei der nächstgelegenen Vermietstation. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit erstattet SRC Rent Car den Betrag der nicht genutzten Mietdauer. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Panne übernimmt SRC Rent Car keinen Ersatz für das Fahrzeug und sieht auch keine Rückerstattung für die nicht genutzte Mietdauer vor.
Mietverlängerung
Es ist möglich, die Miete nur nach Mitteilung des Kunden und Genehmigung von SRC Rent Car zu verlängern. Der Kunde muss sich vor Ablauf des Mietvertrages mit SRC Rent Car in Verbindung setzen, um einen neuen Termin für die Rückgabe des Autos zu vereinbaren.
Toleranz der Nachlieferungszeiten
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug an den Ort und zu dem im Mietvertrag von SRC Rent Car angegebenen Datum und Uhrzeit zurückzugeben. Die Dauer eines Miettages beträgt 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs; Für die Rücklieferung wird jedoch eine 30-Minuten-Stundentoleranz gewährt, nach der eine zusätzliche Tagesgebühr erhoben wird.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Rückgabe des Fahrzeugs das Kästchen „Check-in“ zu überprüfen und zu unterschreiben, das den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe angibt, und akzeptiert ausdrücklich, dass die Nichtunterzeichnung dieses Kästchens zum Verzicht auf das Recht führt spätere Streitigkeiten im Vergleich zu den von SRC Rent Car erhobenen Schadensersatzforderungen zu erheben. Der Kunde erkennt an, dass er SRC Rent Car für die Folgen von Schäden entschädigen wird, die am Fahrzeug oder an Teilen und Zubehör desselben verursacht wurden, ausdrücklich einschließlich der Kosten für Ersatzteile, Reparaturen und damit verbundene Arbeit, etwaiger Transport des Fahrzeugs und Standschäden bis zur Anrechnung der im Mietvertrag angegebenen Selbstbeteiligungen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug und die Schlüssel an dem im Mietvertrag angegebenen Ort und innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Fristen mit sämtlichem Zubehör und in dem Zustand, in dem sie übernommen wurden, an den Vermieter zurückzugeben. Wenn die Autos an einer anderen als der ursprünglichen Station zurückgegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, einen Zuschlag gemäß dem offiziellen Prospekt zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzugeben, sobald der Vermieter dies verlangt. Bei Nichtrückgabe hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug mit allen Mitteln, auch gegen den Willen des Kunden und auf dessen Kosten, wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde erkennt an, dass die Miete am Tag und zur Uhrzeit der Übernahme des Fahrzeugs und der dazugehörigen Schlüssel durch den Vermieter endet, daher muss das Fahrzeug immer zu dem im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt und Ort und in jedem Fall während der Eröffnung zurückgegeben werden der Agentur, die der Kunde einsehen und sich informieren muss. Ist der Kunde zur Rückgabe des Fahrzeugs während der Büroschlusszeiten berechtigt, kann dieser das Fahrzeug an den zuvor vom Vermieter mitgeteilten Sammelstellen zurückgeben und die Schlüssel in einer speziellen Schlüsselbox abgeben. Im Falle einer autorisierten Übergabe des Autos während der Schließzeit endet die Miete zum Zweck der Haftungszurechnung aus dem Besitz des Fahrzeugs am Tag und zur Uhrzeit der Wiedereröffnung der Agentur und nur dann, wenn das Auto tatsächlich von der Agentur in Beladung genommen wurde Mitarbeiter. In jedem Fall der Rückgabe des Fahrzeugs während der Büroschlusszeit haftet der Kunde weiterhin für alle Schäden, die am Fahrzeug festgestellt werden, wenn die Vermietstation wiedereröffnet wird, und ist gleichermaßen verantwortlich für den Diebstahl aus irgendeinem Grund von Teilen des Fahrzeugs Dritter oder der in die Box gelegten Schlüssel. Der Kunde bleibt daher für alle Schäden (z. B. Schäden am Auto, Bußgelder, Diebstahl, Feuer usw.), die am Auto bis zum Zeitpunkt der wirksamen Übergabe durch die Agentur, die zum Zeitpunkt der erfolgt, erlitten/verursacht wurde, verantwortlich Öffnung für die Öffentlichkeit. Bei Wiedereröffnung der Agentur überprüft das Personal des Vermieters die Bedingungen, unter denen das Fahrzeug zurückgegeben wurde, und falls Abweichungen von den zu Beginn der Anmietung festgestellten Bedingungen festgestellt werden, wird der Vermieter dies innerhalb von 24 Stunden nach der Wiedereröffnung tun der Agentur, benachrichtigt den Kunden an die bei der Anmietung angegebene E-Mail-Adresse über die Feststellung des Schadens.
In jedem Fall eines Unfalls, eines Schadensereignisses im Allgemeinen, eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls oder eines Feuers wird der am Auto festgestellte Schaden auf der Grundlage einer technischen Schätzung eines im Nationalen Register der Versicherungssachverständigen eingetragenen Versicherungssachverständigen anhand des Schadens beziffert Schätzungssoftware Autos, mit aktualisierten Preislisten und Reparaturzeiten, die von ANIA (National Association of Insurance Companies) genehmigt wurden. Bei Eintritt einer der oben beschriebenen Situationen werden neben der geschätzten Schadenshöhe zusätzlich 90,00 € für den Verwaltungsaufwand, für die Erstellung des technischen Berichts und die Zustellung des Gebührenvorschlags in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den eventuellen Kosten für die Bergung des Fahrzeugs und für Schäden, die durch technische Unterbrechungen entstehen, oder eine Summe, die gemäß den geltenden offiziellen Mietpreisen festgelegt wird und dem Betrag entspricht, der fällig wird, wenn die Miete für einen Zeitraum fortgesetzt wird, der der für die Durchführung der Reparaturen erforderlichen Zeit entspricht und die Beschaffung von Ersatzteilen. Bei Diebstahl des Fahrzeugs, Feuer, falscher Betankung, kontaminiertem oder gefrorenem Kraftstoff ist der Kunde verpflichtet, den vollen Kraftstofftank zu bezahlen. In Bezug auf einen allgemeinen Schadensersatzantrag des Vermieters hat der Kunde 3 Werktage ab Versand der Benachrichtigung Zeit, um den als Entschädigung für die Vertragsstrafe mitgeteilten Betrag per E-Mail an customercare@srcrentcar.com unter Vorlage gültiger Nachweisdokumente anzufechten . Handelt es sich bei dem Streitgegenstand um die Menge, die sich aus dem ausführlichen Sachverständigengutachten des Vermieters ergibt, räumt letzterer dem Auftraggeber das Recht ein, ein beglaubigtes technisches Gutachten zu erstellen und zu übersenden, das von einem von ihm beauftragten gleich qualifizierten Sachverständigen zur Feststellung der Schadenshöhe erstellt wurde vom Vermieter mitgeteilt. Diese Streitigkeit wird vom Vermieter nur geprüft, wenn sie von einer anderen zertifizierten technischen Bewertung begleitet wird, die von einem im Nationalen Register der Versicherungsexperten eingetragenen Fachmann durchgeführt wird. Wenn innerhalb von 3 Werktagen nach der Belastungsanzeige kein Widerspruch oder gültige Unterlagen eingehen, wird der angezeigte Betrag eingezogen.